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Kulanzmitteilungen / Rechnungen / Legitimationsanforderungen Informationsschreiben an Menschen im Kanton Schwyz

 

 

Protokolle sind hier ersichtlich

 

Schreiben als "Inspiration" findest du unter NEWS !

 

Einsichten in die Dokumente sind für MENSCHEN möglich, nicht aber für Personal !

 

 

HEY LEUTE einfach mal für euch zum NACH - DENKEN

 

alle die hier aufgeführten "Aktivitäten" (plus die Regionalfahndung Küssnacht am Rigi)  ist entstanden, wegen einer "komischen" Autonummer und vor allem wegen einer angeblichen Busse von Fr. 40.-. Ich bin mit einem anderen Auto gefahren, welches noch über eine KFZ-Nummer des Systems verfügt und bin angeblich 1 kmh zu schnell gefahren. Natürlich hat  der "Halter" die Busse erhalten und mit dem "offiziellen" Schreiben meine Daten angegeben als "Fahrer und Verursacher" dieser angeblichen Busse. Da ich ja nun keine Postadresse habe, wurde meine E-mail adresse angegeben, dies wurde aber ignoriert und  die POLIZEI suchte den "Halter" des Fahrzeugs bei ihm Zuhause auf. Da niemand Zuhause war, teilte die POLIZEI per Zettel mit, dass sich der "Halter" zu melden habe. Dies hat er getan und man verlangte eine Postadresse des Fahrers, da eine E-mail Adresse ungültig sei und nicht zu verwenden, ausserdem gäbe es das nicht, dass jemand keinen festen Wohnsitz habe und sie werden die Adresse schon herausfinden. Doch konnten sie dies natürlich nicht. Der "Halter" des Fahrzeugs schrieb daraufhin an die Rechnungssteller im Kanton Schwyz, doch ich erhielt nie irgendeine Mitteilung per E-mail, welche ihnen ja bekannt war. JA LOGISCH - ICH BIN MENSCH und nicht eine tote person ;-)

 

Also wird man natürlich "ausgeschrieben und wenn dann ein POLIZIST die Nadel im Heuhaufen findet, muss er ALLES versuchen den BRIEF zu übergeben. Schafft er das nicht - findet KEIN VERTRAG statt.

Also NIEMALS BRIEFE annehmen von sogenannten ÄMTERN oder BEHÖRDEN oder GERICHTEN

 

Also habt ihr Nach - Gedacht dieser riesige Aufwand lohnt sich doch niemals wegen Fr. 40.- und Fr. 60.- (nicht anschnallen in Zug)

 

NACHTRAG am 24. Januar 2016: In der selben Sache ein erneuter Überfall von zwei angeblichen Polizisten im Kanton Bern, da keine Zustimmung = kein Erfolg, dann Entführung durch 4 Personenfahnder des [KANTON BERN] 2 für den Mensch pia wegen den oben benannten Fr. 100.- und zwei für den Mensch fridolin wegen Fr. 900.-, angeblich weil der Ausweis nicht erneuert wurde.

 

ALSO WAS KANN DER WAHRE GRUND SEIN - JA RICHTIG - SIE BRAUCHEN DICH UND DEINE ZUSTIMMUNG ZU IHREM SPIEL

DENN NO NAME - NO GAME // ALSO HEISST OHNE NAME - KEIN SPIEL.

 

FRAGE DICH NUN  - WILLST DU DIESES SCH.... SPIEL WEITERHIN MIT SPIELEN ???

 

WACH AUF - WIR SIND BEREITS VIELE UND ES WERDEN JEDEN TAG MEHR - SCHLIESSE DICH DER FREIHEITSBEWEGUNG AN

GANZ WICHTIG  ES IST EINE FREIDLICHE BEWEGUNG VOLLER ACHTUNG UND RESPEKT UND IN LIEBE

Urs Schnüriger Camping Kronenmatt in Sattel

Um die AGB`s mit zu teilen

 

D-U-N-S 48-6873-961 Camping Kronenmatt in Sattel

Steiner Franziska angebliche MLaw Staatsanwältin Staatsanwaltschaft Innerschwyz in Schwyz 01. Juni 2015

Hat eine Kulanz erhalten, da sie im Auftrag von Marianne Gerber versucht uns durch Drohungen, Art., Behauptunge in rechtswiedrige "Verträge" zu verwickeln.

D-U-N-S 48-4012-5088 Staatsanwaltschaft Schwyz

Marianne Gerber Leitende Staatsanwältin der angeblichen Staatsanwaltschft Innerschwyz Schwyz 05. Mai 2015

Marianne Gerber hat eine "Kulanzmitteilung erhalten, da sie auf "Strafantrag" gegen die Täter der KaPo Schwyz mit einer persönlichen Mail an den "Lieber Damian" (das ist der Polizeikommandant Schwyz, also der "Vorgesetzte" der Täter, welcher ebenfalls einen Strafantrag erhalten hat)

kommuniziert hat - versehentlich ? oder absichtlich ? wurde die Mail an mich gesendet !

 

D-U-N-S 48-4012-5088 Staatsanwaltschaft Schwyz

Damian Meier Polizeikommandant der angeblichen POLIZEI Schwyz... 05. Mai 2015

Damian Meier hat eine "Kulanzmitteilung erhalten, da er auf "Strafantrag" gegen die Täter der KaPo Schwyz mit einer persönlichen Mail von der angeblich Leitenden Staatsanwältin - an "Lieber Damian" kommuniziert hat. Diese Mail wurde versehentlich ? oder absichtlich ? an mich gesendet !

Darin stand unter anderem dass "Steiner" damit beauftragt wurde.

 

D-U-N-S 48-412-5138

Strafanzeige, Strafantrag, Antrag auf Strafverfolgung, Dienst-und Arbeitsaufsichtsbeschwerde vom 5. Mai 2015 für Pius Diener, Markus Schibig als Täter Hans Blum als Mittäter und Befürworter, nach unserem Verständnis !

 

Dieses Schreiben mit Anhängen wurden per E-mail und per Brief verschickt an:

 

Kantonspolizei Schwyz

Damian Meier

Polizeikommandant

Bahnhofstrasse 7,

Postfach 1212

6431 Schwyz

damian.meier@sz.ch

 

Heiliger Stuhl, Nuntiatur,

Botschaft des Heiligen Stuhls in der Schweiz

Diego Cousera

Thunstrasse 60

Postfach 259

3006 Bern

nuntius@nunziatura.ch

 

Schweizerische Eidgenossenschaft

Bundespräsidentin

Simonetta Sommaruga

Bundeshaus West

3003 Bern

info@bk.admin.ch

 

Schweizerische Eidgenossenschaft

Bundesverwaltung

Eveline Widmer- Schlumpf

Bundeshaus West

3003 Bern

info@bk.admin.ch

 

Schweizerisches Bundesgericht

Präsident

Gilbert Kolly

Av. du Tribunal féderal 29

1000 Lausanne 14

info@bk.admin.ch

direktion@bger.ch

 

Eidgenössisches Departement des Inneren EDV

Alain Berset

Inselgasse 1

3003 Bern

info@bk.admin.ch

 

Kantonspolizei Schwyz

„Chef Kriminalpolizei“

Stephan Grieder

Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg

Postfach 72

info@sz.ch

 

Staatsanwaltschaft Innerschwyz

Marianne Gerber

Bezirkskanzlei Schwyz Rathaus

% Leitende Statsanwältin

6430 Schwyz

info@bezirk-schwyz.ch

 

Schweizerische Bundeskanzlei

Bundeshaus West

3003 Bern

info@bk.admin.ch

Pius Diener Mitarbeiter der angeblichen POLIZEI Schwyz/Goldau.... 08. April Rechnung geschickt

Hat eine Rechnung erhalten, da er trotz mehreren CN - welche er nicht widerlegt hatte - uns weiterhin verfolgt, mit immer neuen angeblichen "rechtsgültigen Schreiben" bedroht und noch immer keinen "Amtsausweis" vorweisen kann ;-) - klar kann er nicht, da der Beamtenstatus in der Schweiz im Jahr 2002 abgeschafft wurde.

 

D-U-N-S 48-412-5138 Kantonspolizei Schwyz

Pius Diener Mitarbeiter der angeblichen POLIZEI Schwyz/Goldau .... 30.März 2015 erneuter Ueberfall

Heute hat Pius Diener uns mit seinem "neuen Mitarbeiter" wieder auf dem Camping Kronenmatte in Sattel überfallen.

Wieder wollte er uns in einen "Namensvertrag" einbinden. Er hatte diesmal wieder ein anderes angeblich "rechtsgültiges Schreiben", diesmal ist es angeblich eine berechtigte Geldforderung eines angeblichen Amtes, welches angeblich bestimmt, dass man sich zwingend irgendwo "anmelden" muss, das ist halt in der Schweiz so und das kostet jetzt pro Person Fr. 230.- (oder so) und weil wir das Schreiben nicht entgegen genommen hatten, sondern dankend abgelehnt hatten, drohte er uns, dass dies nun an die angebliche Staatsanwaltschaft geht und nochmals je Fr. 100.- dazu kommt und wir eine Nacht eingebuchtet ( Knast, Freiheitsentzug, Erziehungsmassnahmen ?) würden.

 

D-U-N-S 48-412-5138 Kantonspolizei Schwyz

Pius Diener Mitarbeiter der angeblichen POLIZEI Schwyz/Goldau 19.Dezember 2014

Hat eine CN erhalten da er uns wieder auf dem Camping Kronenmatt in Sattel überfallen hat - mit der Begründung ein angeblich "geltendes Recht" zu haben - eine angebliche Busse einzutreiben. Er teilte mit dass er immer noch den gleichen Ausweis hat und dass er nicht versteht, was in der Kulanzmitteilung steht.

Es sei ihm auch egal, da es in der Schweiz eben so ist und wir uns an die "Veträge" halten müssten, so wie wir das ja bei anderen Vertägen auch machen müssten. Ach ja, wir sind uns nicht bewusst, mit irgendjemand einen "Vertrag" zu haben, indem wir zustimmen angebliche Bussen zu bezahlen ?

Ich habe das angebliche "rechtsültige Schreiben" nicht angenommen, ich habe dankend abgelehnt.

Mehrfach und auf viele mögliche Arten hat er und sein "neuer Begleiter" versucht uns zu einem bestimmten Namen zu bekennen.

 

D-U-N-S 48-412-5138 Kantonspolizei Schwyz

Hptm Hans Blum, Chef Betrieb+Recht, lic. iur. Kantonspolizei Schwyz

Hat ein Kulanzschreiben erhalten, da er auf die Schreiben, welche an Pius Diener und Markus Schibig gerichtet waren - PERSOENLICH - geantwortet hat.

 

Was wir als sehr "spannend" finden, haben wir fett herausgehoben.

 

Lest selber:

 

 

 

Sehr geehrter Herr .......

Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 31. Oktober 2014 an die
Kantonspolizei Schwyz (die Schreiben waren persönlich an Pius Diener, Markus Schibig und Damian Meier gerichtet, nicht an die Kantonspolizei Schwyz) , Herrn Damian Meier. (Das ist der angebliche Vorgesetzte von Pius Diener und Markus Schibig und wir hatten niemals an einen "Herrn" Damian Meier geschrieben, sondern an Damian Meier

In Ihrem Schreiben ziehen Sie in Zweifel, dass sich die beiden
Polizisten Ihnen gegenüber genügend ausgewiesen haben. Im Kanton Schwyz
existiert nur eine Art von Ausweis. Auf der Vorderseite des
Polizeiausweises ist der Schriftzug "KantonSchwyz", in grossen
Buchstaben das Wort "POLIZEI
", der Name des Polizisten sowie ein Bild
des Polizisten aufgeführt. Auf der Rückseite ist vermerkt, dass der
rechtsmässige Inhaber des Ausweises zur Ausübung des Polizeidienstes im
Kanton Schwyz berechtigt ist. Den beiden von Ihnen genannten Personen
kommen zweifelsfrei polizeiliche Befugnisse zu.

Die Kantonspolizei ist gemäss § 9 Polizeigesetz berechtigt, Personen (nicht Menschen)
anzuhalten
,(wie wurden IN unserem Wohnwagen in tiefer Nacht überfallen ?) ihre Identität festzustellen und abzuklären, ob nach ihnen
oder Sachen, die sich in ihrem Gewahrsam befinden, gefahndet wird oder
ob sie die Rechtsordnung verletzt haben. Angehaltene (beim lesen in unserem Wohnwagen !!!) Personen (nicht Menschen) müssen auf
Verlangen ihre Personalien angeben und Behältnisse öffnen.
Die Kantonspolizei ist befugt, Personen auf einen Polizeiposten
mitzunehmen, wenn ihre Identität an Ort und Stelle nicht ohne erhebliche
Schwierigkeiten geklärt werden kann oder wenn weitere Abklärungen
notwendig sind, oder wenn der Verdacht besteht, dass sie unrichtige
Angaben machen. ( das nennen wir Kidnapping/Entführung, denn die finden immer ein angebliches Recht, was ihnen sogenannte "rechtliche Befugnisse" erlaubt.)

Ich kann Ihnen versichern, dass die beiden Polizisten am 31. Oktober
2014 in Sattel im Rahmen ihrer Befugnisse gehandelt haben. Ihr Vorgehen
stand im Einklang mit dem von Ihnen genannten Schengen-Recht.

Ich hoffe, mit diesen Angaben Ihnen gedient (er hat mir gedient ? ich würde das belogen nennen) zu haben.
Obwohl Sie schreiben, dass Sie ausschliesslich per E-mail zu erreichen
sind, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir bei einer allfälligen Antwort
Ihre Postadresse angeben könnten. Amtsstellen (also was sind Amtsstellen, wenn doch der Beamtenstatus abgeschafft wurde, kann es dann noch Amtsstellen geben und für wen und was ? verkehren grundsätzlich
per Briefpost
und nicht per E-Mail, da Letztere nicht fälschungssicher (hi hi hi fälschungssicher - der ist gut, eine Mail muss von einem Menschen geschrieben werden, welcher zumindest sein Passwort kennt, einen Brief kann JEDER im NAMEN VON JEDEM verfassen und abschicken und ist kaum zurück zuverfolgen, wer der wirkliche Schreiber war, würde dies dann bedeuten, dass eine Geldeinforderung welche sich z.B. Busse nennt und OHNE NAMEN und OHNE UNTERSCHRIFT verschickt wird fälschungssicher ist  ? oder bedeutet es einfach, dass NIEMAND zur Haftung gezogen werden kann?)
sind.
Besten Dank bereits jetzt für Ihre Angaben.

Mit freundlichen Grüssen

Hptm Hans Blum,
Chef Betrieb+Recht, lic. iur.
Kantonspolizei Schwyz
Postfach 1212
6431 Schwyz
Telefon 041 819 28 17 / 29 29
hans.blum@sz.ch
www.sz.ch/polizei

 

 

D-U-N-S 48-412-5138 Kantonspolizei Schwyz

Pius Diener Mitarbeiter der angeblichen POLIZEI Schwyz/Goldau.. 01.November.2014

Hat ein Kulanzschreiben erhalten, da er und sein Kollege Markus Schibig uns in tiefer Nacht in unserem Wohnwagen in Sattel SZ überfallen haben. Auf Verlangen hat sich Pius Diener mit einem "Dienstausweis" ausgewiesen. Angeblich wurden wir kontrolliert weil auf dem privaten Parkplatz ein Auto mit einer "komischen" Nummer stand ??? !!!

Da mehrere Kulanzschreiben und Rechnungen KEINE Wirkung zeigten, mussten wir Strafanzeige stellen.

 

D-U-N-S 48-412-5138 Kantonspolizei Schwyz

Markus Schibig Mitarbeiter der angeblichen POLIZEI Schwyz/Goldau 01.November 2014

Hat ein Kulanzschreiben erhalten, da er und sein Kollege Pius Diener uns in tiefer Nacht in unserem Wohnwagen in Sattel SZ überfallen haben. Auf Verlangen hat sich Marcel Schibig nicht  ausgewiesen. Anbeblich wurden wir kontrolliert weil auf dem privaten Parkplatz ein Auto mit einer "komischen" Nummer stand ??? !!!

Da mehrere Kulanzschreiben und Rechnungen KEINE Wirkung zeigten, mussten wir Strafanzeige stellen.

 

D-U-N-S 48-412-5138 Kantonspolizei Schwyz

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