top of page

Anmerkung: Christian Burla - Dienststellenleiter Betreibungsamt Langenthal hat sich nicht Legitimiert oder die Fakten widerlegt er liess

das Konto von xxx bei der PostFinance am 25. Juni 2015 Plündern. Weder die PostFinance AG noch das Betreibungsamt haben eine Mitteilung gemacht.

Gegen alle - von der PostFinance AG und gegen die Mitarbeiter Christian Burla und Stefan Bieri wurde Strafantrag gestellt.

Bis jetzt hat der Präsident des Bundesgericht geantwortet.

 

Die Täter erhielten alle eine Kulanz und nun erhalten sie ein Rechnung nach den AGB`S

 

 

xxx aus der Familie xxx  Donnerstag, den 11. Tag im Juni 2015

 

 

 

Betreibungsamt

Emmental-Oberaargau

z.H. Christian Burla - Dienststellenleiter

Jurastrasse2

4900 Langenthal

 

 

 

 

Ihr Schreiben vom 29. Mai 2015 Ihr Zeichen CB

 

 

Guten Tag Christian Burla

 

 

Ich habe ihr Schreiben erhalten und mit erstaunen fest gestellt, dass sie, mir zu vermitteln versuchen, dass ich in einem Vertragsverhältnis zu ihrer Dienststelle „Betreibungsamt Emmental-Oberaargau“ oder des „Kanton Zürich“ stehe und irgendwelche „Pflichten“ zu erfüllen hätte.

 

Ich kenne sie nicht und sie haben sich mir ebenfalls nicht vor gestellt oder sich mir gegenüber legitimiert. Da sie mit mir in Kontakt getreten sind, gehen sie mit mir einen Vertrag ein. Gerne schicke ich ihnen aus diesem Anlass ein Kulanzschreiben mit meinen AGB`s.

 

Ja sie haben Recht, ich habe mein Schreiben an „Stefan Bieri“ nicht unterschrieben, da ich normalerweise keine Kommunikation mit „Stempeln & Telefonnummern“ mache, empfinde ich es auch nicht als nötig so etwas zu unterschreiben. Im übrigen will der angebliche „Betreibungsweibel“ mich bedrohen, bestehlen und Hausfriedensbruch begehen, für diese Straftaten ist wohl eine Unterschrift das mindeste. Im übrigen habe ich einen Amtsausweis verlangt und nicht einen Dienstausweis.

Ich denke in ihrer Funktion sind sie sich bewusst, dass ein Dienstausweis lediglich zeigt, dass diese Person „Dienste“ für diese Firma tätigt und stellt keinesfalls eine Befugnis dar, sogenannt hoheitliche Aufgaben zu erfüllen.

 

Dass sie mir DROHEN – nötigenfalls die Mitarbeiter der Firma Polizei – welche übrigens auch zwangsvollstreckt ist, für ihre Dienste zu Missbrauchen, zeigt mir lediglich, dass sie auf verschiedene Arten versuchen, mich einzuschüchtern um für sich einen Nutzen zu erzielen und um das Sklavensystem aufrecht zu erhalten.

 

Ich habe zu KEINEM Zeitpunkt den „Besuch“ des angeblichen „Betreibungsweibel“ abgelehnt, sondern meine natürlichen Rechte als Mensch eingefordert, dass sie mir die gewünschten Dokumente nicht erbringen, lässt mich schliessen, dass sie das nicht können. Ebenso können sie nicht die Verantwortung für Stefan Bieri übernehmen, da er Eigenverantwortlich handelt und nicht mehr den Schutz der zwangsvollstreckten Entität hinter sich hat.

 

Ich teile ihnen hiermit mit, dass KEINE EINSCHREIBEN mehr von ihrer Dienststelle angenommen oder abgeholt werden. Ebenfalls werden Briefe oder Schreiben egal welcher Art, welche nicht die geforderten Dokumente oder die Widerlegung der Fakten beinhalten, zurückgeschickt und sie erhalten eine Rechnung nach meinen AGB`s, ebenso bei weiteren Drohungen oder hinzuziehen von weiteren Drittpersonen.

 

Im übrigen haben sie ihr Schreiben auch nicht Unterschrieben, sondern Überschrieben, das heisst, sie haben über ihrem Namen überschrieben. Meines Wissens gilt alles was über der Unterschrift steht als unterschrieben und das darunter nicht. Also haften sie nach meinem Verständnis nicht mit ihrer Person für den Inhalt des Schreibens oder den daraus folgenden Handlungen.

Gerne können sie mich informieren, sollte mein Verständnis falsch sein.

 

Ich habe ihr Schreiben zur Kenntnis genommen stimme aber dem Inhalt NICHT ZU.

 

Um einen Irrtum meinerseits auszuschliessen bitte ich sie, die Fakten zu widerlegen oder

erbringen sie, mir innert drei Tagen plus zwei Tage Postweg, folgende Dokumente, bitte vollständig.

 

  • Erbringen Sie mir bitte Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen mir gegenüber übertragen bekommen haben.

  • Gleichzeitig weisen sie bitte in notarieller Form nach, auf welchen Staat sie vereidigt worden sind.

  • Sie erbringen bitte eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde dieses Staates.

  • Sie erbringen bitte eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Kantons in dem sie und ihre angebliche Amtsstelle sich befinden.

  • Sie schicken mir eine Kopie ihres Amtsausweises (nicht Dienstausweis)

  • Sie schicken mir den Vertrag, den ich mit ihnen geschlossen habe, in welchem ich in nasser blauer Tinte unterschrieben habe.

 

 

Gerne möchte ich sie darauf aufmerksam machen, dass seit dem Dezember 2012 ALLE BANKEN, REGIERUNGEN, AEMTER, BEHOERDEN, POLIZEI etc. WELTWEIT - unwiderlegt - ZWANGSVOLLSTRECKT sind, sie sind/waren Firmen. Zu finden auf UPIK.de

Sie sollten sich bewusst sein, dass ich MENSCH genannt xxx BIN und mich nicht mit der juristischen Person / Strohmann, welcher durch meine Geburtsurkunde erschaffen wurde, identifiziere.

 

Strohmann-Prinzip - Klausel

Ein Strohmann ist eine juristische, tote Person, die mittels „Geburtsurkunde“ geschaffen wurde um vom Strohmann die Zahlung von Strafen und nicht existenter Kosten zu fordern. Darüber wurde ich bei Geburt nicht informiert und das hat nichts mit mir als biologischem Mensch zu tun! Hiermit lehne ich als biologischer, auf natürliche Weise auf die Welt gekommener Mensch die Vertretung und die Haftung für diesen Strohmann ab!

 

Selbstverständlich aber bin ich immer bestrebt, die Verantwortung für einen wirklichen Schaden, den ich einem Menschen zugeführt habe zu übernehmen.

 

mit freundlichen Grüßen

Ich Bin

xxx aus der Familie xxx

 

without prejudice UCC 1-308 vorurteilslos - unbeschadet

 

APOSTOLISCHES SCHREIBEN 

IN FORM EINES «MOTU PROPRIO»

SEINER HEILIGKEIT  PAPST FRANZISKUS

ÃœBER DIE GERICHTSBARKEIT DER RECHTSORGANE DES STAATES DER VATIKANSTADT  IM BEREICH DES STRAFRECHTS 

 

In der heutigen Zeit ist das Gemeinwohl zunehmend bedroht durch das staatenübergreifende und organisierte Verbrechen, den unangemessenen Umgang mit dem Markt und der Wirtschaft sowie durch den Terrorismus.

Es ist daher notwendig, dass die internationale Gemeinschaft geeignete Rechtsmittel anwendet, die es ermöglichen, der Kriminalität vorzubeugen und ihr entgegenzuwirken, indem sie die internationale Zusammenarbeit der Justiz im Bereich des Strafrechts fördern.

Durch die Unterzeichnung zahlreicher internationaler Abkommen auf besagtem Gebiet hat der Heilige Stuhl, der auch im Namen und Auftrag des Staates der Vatikanstadt handelt, stets betont, dass diese Vereinbarungen Mittel sind zur effektiven Bekämpfung der kriminellen Aktivitäten, die die Menschenwürde, das Gemeinwohl und den Frieden bedrohen.

In dem Wunsch, die Bemühungen des Apostolischen Stuhls um eine diesbezügliche Zusammenarbeit zu stärken, ordne ich durch das vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines »Motu Proprio« an:

1. Die zuständigen Rechtsorgane des Staates der Vatikanstadt üben die Strafgerichtsbarkeit auch aus in Bezug auf:

a) Straftaten, die gegen die Sicherheit, die grundlegenden Interessen oder die Güter des Heiligen Stuhls gerichtet sind;

b) die Straftaten, die erwähnt werden im:

– Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. VIII vom 11. Juli 2013, das »Ergänzende Normen im Bereich des Strafrechts« enthält;

– Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. IX vom 11. Juli 2013, das »Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung« enthält; die von den unter dem folgenden Punkt 3 aufgeführten Personen im Rahmen ihrer Amtsausübung begangen wurden;

c) jede andere Straftat, deren Bekämpfung von einem internationalen Abkommen verlangt wird, das vom Heiligen Stuhl unterzeichnet wurde, wenn der Täter sich im Staat der Vatikanstadt befindet und nicht ins Ausland ausgeliefert wurde.

2. Die unter Punkt 1 erwähnten Straftaten werden nach der Gesetzgebung abgeurteilt, die zu der Zeit, in der sie verübt wurden, im Staat der Vatikanstadt gültig war, vorbehaltlich der allgemeinen Prinzipien der Rechtsordnung in Bezug auf die zeitliche Anwendung der Strafgesetze.

3. Im Rahmen des Vatikanischen Strafgesetzes werden den »öffentlichen Amtsträgern« gleichgestellt:

a) die Mitglieder, Beamten und Mitarbeiter der verschiedenen Einrichtungen der Römischen Kurie sowie der mit ihr verbundenen Institutionen;

b) die Päpstlichen Gesandten und die diplomatischen Mitarbeiter des Heiligen Stuhls;

c) Personen, die vertretende, verwaltende oder leitende Funktionen bekleiden, sowie jene, die – auch »de facto« – unmittelbar vom Heiligen Stuhl abhängige Körperschaften verwalten und kontrollieren und die im Verzeichnis der kirchlichen Rechtspersonen eingetragen sind, das im Governatorat des Staates der Vatikanstadt geführt wird;

d) jede weitere Person, die einen administrativen oder juristischen Auftrag am Heiligen Stuhl besitzt, sei es ständig oder vorübergehend, entlohnt oder unentgeltlich, auf jedweder Ebene der Hierarchie.

4. Die unter Punkt 1 erwähnte Gerichtsbarkeit schließt auch die administrative Verantwortung der Rechtspersonen ein, die sich aus einer Straftat herleitet, wie es von den Gesetzen des Staates der Vatikanstadt geregelt wird.

5. Falls in anderen Staaten in derselben Sache vorgegangen wird, kommen die im Staat der Vatikanstadt gültigen Normen über die konkurrierende Gerichtsbarkeit zur Anwendung.

6. Art. 23 des Gesetzes Nr. CXIX vom 21. November 1987, durch das die Gerichtsordnung des Staates der Vatikanstadt verabschiedet wurde, bleibt weiterhin gültig.

Dies beschließe und bestimme ich ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung. Ich bestimme, dass das vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines »Motu Proprio« durch die Veröffentlichung im Osservatore Romanopromulgiert werde und am 1. September 2013 in Kraft trete.

Gegeben zu Rom, aus dem Apostolischen Palast, am 11. Juli 2013, im ersten Jahr meines Pontifikats.

 

FRANCISCUS

http://www.vatican.va/holy_father/francesco/apost_letters/index_ge.htm

bottom of page