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Stefan Bieric / o angeblich Betreibungsamt Emmental-OberaargauDienststelle OberaargauJurastrasse 22, 4900 Langenthal

Email: ba.emo-dst-oa@jgk.be.ch

 

 

Datum 11. Juni 2015

 

 

Ihre Pfändungsankündigung vom 04.06.2015

 

Guten Tag Stefan Bieri

Ihr Schreiben – ohne die verlangten Dokumente - haben wir erhalten und danken ihnen, dass sie bereit sind, mit mir einen Vertrag einzugehen. Aus diesem Grund erhalten sie heute ein Kulanzschreiben von mir, mit meinen AGB`s. Ebenfalls erhält ihr Vorgesetzter Christian Burla ein Kulanzschreiben. Gerne können sie am Mittwoch 17. Juni 2015 um 14:10 Uhr vorbeikommen, allerdings werde ich nicht persönlich anwesend sein, da ich einen Job zu erfüllen habe. Gerne informiere ich sie, dass ich zu diesem Gespräch interessehalber und zu unserem eigenen Schutz einige Zeugen eingeladen habe und diesen Vorgang auch filmen werde, da dieses Thema momentan ja von großem Interesse von vielen Mitmenschen ist. Ich setzte voraus, dass sie nichts dagegen haben, wenn wir dieses Video dann auch online veröffentlichen. Auf Wunsch können wir natürlich gerne Ihr Gesicht unkenntlich machen.

Bitte vergessen sie nicht ihren Amtsausweis – nicht Dienstausweis – mit zu bringen. Wie sie ja sicherlich wissen, ist die sog. Firma Betreibungsamt Emmental-Oberaargau so wie der Kanton Solothurn, wie alle anderen angebl. Unternehmen, Regierungen, Ämter, Banken, usw. am 25.12.2012 durch den OPPT zwangsvollstreckt worden. Das heißt für sie, dass sie nun persönlich haften, für alles was sie tun.Ich freue mich auf ihren Besuch und wünsche ihnen ein schönes Wochenendeund verbleibemit freundlichen Grüßen

 

 

 

xxx aus der Familie xxx Freitag, den 15. Tag im Mai 2015

 

 

 

Betreibungsamt

Emmental-Oberaargau

z.H. Stefan Bieri

Jurastrasse2

4900 Langenthal

 

 

 

 

Angebliche Pfändungsankündigung

 

 

Guten Tag Stefan Bieri

 

Ich habe ihr Schreiben erhalten und mit erstaunen fest gestellt, dass sie, mir zu vermitteln versuchen, dass ich angeblich Schuldner oder Schuldner-Vertreter sein soll. Der oder die angeblichen Gläubiger soll die Stadt Zürich sein. Vertreten durch das „Stadtrichteramt“.

 

Was ich in ihrem Schreiben nicht finden kann ist, wofür die angebliche Forderung sein soll.

Was ich in ihrem Schreiben auch nicht finden kann ist, auf welcher Rechtsgrundlage die angebliche Schuld erhoben wird, ebenso keine Richterliche Verfügung.

Was ich auch nicht finden kann ist wer diese angebliche Forderung an mich stellt.

Nach meinem Verständnis ist die Stadt Zürich, so wie das Stadtrichteramt, eine Körperschaft und es muss ein Mensch geben, welcher mit seinem Vor und Familiennamen und Adresse einen Anspruch an mich stellt, zu erkennen gibt wann und wo ich ihm/ihr einen Schaden zugefügt habe.

 

Des weiteren kann ich auch von ihnen keine vollständigen Daten finden, Familienname, Vorname und Adresse. Im besonderen ist keine leserliche Unterschrift, mit Vor und Nachnamen von ihnen, in nasser blauer Tinte zu erkennen.

 

Wie ich erkennen kann, haben sie lediglich einen Stempel verwendet, in ihrer „Position“ sollte ihnen bekannt sein, dass dies nicht „Rechtsgültig“ ist. Stempel, Kürzel etc. sind nicht legal.

 

Sie stützen sich auf den Art.292 aus dem Strafgesetzbuch (StGB)

Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft.

 

Da ich sie nicht kenne und sie sich mir nicht vorgestellt haben bitte ich sie höflich, mir folgende Urkunden zu erbringen, bevor sie mich am Donnerstag 21. Mai 2015 besuchen wollen.

 

Bitte erbringen sie, mir innert drei Tagen plus zwei Tage Postweg, folgende Dokumente, bitte vollständig.

 

  • Erbringen Sie mir bitte Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen mir gegenüber übertragen bekommen haben.

     

  • Gleichzeitig weisen sie bitte in notarieller Form nach, auf welchen Staat sie vereidigt worden sind.

  • Sie erbringen bitte eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde dieses Staates.

  • Sie erbringen bitte eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Kantons in dem sie und ihre angebliche Amtsstelle sich befinden.

  • Sie schicken mir eine Kopie ihres Amtsausweises (nicht Dienstausweis)

  • Sie schicken mir den Vertrag, den ich mit ihnen geschlossen habe, in welchem ich in nasser blauer Tinte unterschrieben habe.

 

 

Gerne möchte ich sie darauf aufmerksam machen, dass seit dem Dezember 2012 ALLE BANKEN, REGIERUNGEN, AEMTER, BEHOERDEN, POLIZEI etc. WELTWEIT - unwiderlegt - ZWANGSVOLLSTRECKT sind, sie sind/waren Firmen. Zu finden auf UPIK.de

Ebenfalls wurde der Beamtenstatus in der Schweiz bereits im Jahre 2002 abgeschafft.

Sollten diese meine Recherchen zutreffen, wären sie kein Beamter und würden sie sich nach

Schweizerischem Strafgesetzbuch 311.0 StGB-CH

aus meinem Verständnis mindestens in folgenden Punkten strafbar machen:

Art.139 Diebstahl Art./ 156 Erpressung / Art.176 Gemeinsame Bestimmung / Art.253 Erschleichung einer falschen Beurkundung / Art.287 Amtsanmassung / Art.304 Irreführung der Rechtspflege / Art.312 Amtsmissbrauch / Art. 314 Ungetreue Amtsführung / Art. 317 Urkundenfälschung im Amt.

Korrektur vorbehalten.

Um einen möglichen Irrtum meinerseits auszuschliessen, bitte ich sie, mir die Dokumente zu erbringen oder die Fakten zu widerlegen. Sobald ich im Besitz dieser Dokumente bin, können sie gerne nach Absprache vorbei kommen.

Selbstverständlich bin ich immer bestrebt, die Verantwortung für einen wirklichen Schaden zu übernehmen.

 

mit freundlichen Grüßen

 

Ich Bin

xxx aus der Familie xxx

without prejudice UCC 1-308

vorurteilslos - unbeschadet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beilage:

Grund-, und Menschenrechte – Apostolisches Schreiben – Flyer über die Zwangsvolllstreckung

 

 

Grund- u. Menschenrechte – Strohmann-Prinzip Klausel

Schadensersatz bei Verletzung meiner Rechte

 

Normenhierarchie:

Schöpfungsgesetze (10 Gebote), Völkerrecht, Verfassung, dann erst nachgelagerte Gesetze

Bundesgesetz v. 20. März 2009, Kommission zur Verhütung von Folter

CH - Bundesverfassung

Menschenwürde Art 7

Recht auf Leben und persönliche Freiheit Art. 10

Schutz der Privatsphäre Art. 13

Glaubens- u. Gewissenfreiheit Art. 17

Meinungs- u. Informationsfreiheit Art. 16

Medienfreiheit Art. 17

Versammlungsfreiheit Art. 22

Vereinigungsfreiheit Art. 23

Schutz vor Ausweisung, Auslieferung, Ausschaffung Art. 25

Eigentumsgarantie Art. 26

Rechtsgleichheit u. Diskriminierungsverbot Art. 8

Schutz vor Willkür u. Treu u. Glauben Art. 9

Verfahrensgarantien: Rechtsverweigerung, Recht auf rechtliches Gehör, Rechtsanspruch auf

unentgeltliche Rechtspflege Art. 29

sowie die Artikel 29a, 30-33

Internationale/Universale Menschenrechte:

Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder

Strafe unterworfen werden.

(4) Niemand darf wegen privaten Schulden in Haft genommen werden. Niemand darf nur

deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche

Verpflichtung zu erfüllen.

(5) Niemand darf mit Gewalt oder Gewaltandrohung gegen sich selbst aussagen (verbotene

und nichtige Vernehmungsmethoden).

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen

Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz

zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 17

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine

Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine

Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und

Freiheiten zum Ziel hat.

Strohmann-Prinzip - Klausel

Ein Strohmann ist eine juristische, tote Person, die mittels „Geburtsurkunde“ geschaffen wurde um vom Strohmann die Zahlung von Strafen und nicht existenter Kosten zu fordern. Darüber wurde ich bei Geburt nicht informiert und das hat nichts mit mir als biologischem Mensch zu tun! Hiermit lehne ich als biologischer, auf natürliche Weise auf die Welt gekommene Mensch die Vertretung und die Haftung für diesen Strohmann ab!

Vereinbarung (Stand: November 2013)

Jeder, der meine oben genannten Grund- und Menschenrechte gegen meinen Willen verletzt,

willigt ein mir einen Schadensersatz in Höhe von 5 Millionen Schweizer Franken (in Worten

fünf) in verfassungsgemässer Währung (Bargeld, Gold) zu zahlen, zahlbar sofort netto!

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