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7. November 2014

 

Guten Tag Hans Blum

Danke für ihre Mail, ich erkenne es als Vertrags-Angebot, welches ich dankend ablehne.

Dem Inhalt der Mail STIMME ICH NICHT ZU, denn ich habe Beweise gerfordert, ihr Wort und ihr „versichern“ ist kein Beweis und sie gehen in KEINEM PUNKT auf den Inhalt MEINES SCHREIBENS ein.

Möchten sie weiterhin mit mir in Kontakt treten fordere ich sie Hans Blum auf, mir innert drei Tagen ab Versenden meiner Mail, also bis am 15. November 2014 per E-MAIL folgende Unterlagen zukommen zu lassen.

  • Erbringen Sie mir bitte Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben.

  • Gleichzeitig weisen sie bitte in notarieller Form nach, auf welchen Staat sie vereidigt worden sind.

  • Sie erbringen bitte eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde dieses Staates.

  • Sie erbringen bitte eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Kantons in dem sie und Ihre Dienststelle sich befinden.

  • Sie schicken mir eine Kopie ihres Amtsausweises (nicht Dienstausweis)

  •  

Da ich ein FREIER MENSCH bin und sie für eine Firma agieren und wir meines Erachtens auch sonst keinen gemeinsamen Vertrag oder irgendeine Verbindung haben, teile ich ihnen mit, dass sie mir NICHT zu befehlen haben, wie ich zu leben oder zu kommunizieren habe. Da die Polizei also nachweislich und unwiderlegt eine Firma ist, ist ein Schriftverkehr per E-mail durchaus legitim und im Jahr 2014 durchaus üblich.

Wir sind seit vielen Jahren FÜR die Gerechtigkeit und die Freiheit unterwegs und müssen uns dadurch natürlich mit den Rechtsgrundlagen der Menschen auseinander setzen und uns immer neu informieren.

Wir sind in friedlicher Absicht unterwegs für ALLE Menschen, denn Schaden an EINEM ist Schaden an ALLEN. Vor allem aber TUN wir dies für unsere Kinder und Enkgelkinder, denn wir schämen uns ihnen eine solche Welt zu Hinterlassen.

Von diesem Sklavensystem in dem wir leben sind wir ALLE betroffen, sie genau so wie ich. Doch das „System“ sieht nicht vor die Menschen darüber zu informieren, denn wir sollen einfach nur gehorchen. Ich denke dass vor allem Menschen welche für den angeblichen Staat tätig sind, am meisten missbraucht werden, da sie einfach die Aufträge zu erfüllen haben, ohne Kenntnisse der Tatsachen. In unserer Funktion als Therapeuten, Kursleiter und Wegbegleiter, haben wir Einsicht in die verschiedensten Handlungen. Wir haben durch unsere Arbeit mehrmals pro Woche mit Mitarbeitern der angeblichen Polizei zu tun, wir haben Polizeimitarbeiter im Freundes und Bekanntenkreis so wie als Klienten und sehen somit auch hinter die Fassade der Uniform. Da sehen und begegnen wir dem Menschen. Dem Menschen der sich selber aufgeben muss um seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familie finanzieren zu können. Das macht die Menschen zu Sklaven und sie werden früher oder später krank.

Gemeinsam müssen wir aufstehen und uns gegen dieses System stellen, wir müssen uns befreien. Auf der ganzen Welt stehen Menschen auf für IHR RECHT. Vergessen wir nie WIR – DIE MENSCHEN SIND DER WERT – wenn die Menschen nicht mehr mit machen, ist das Spiel vorbei. Stehen wir auf für FRIEDEN und FREIHEIT.

Alles in dieser Mail auch das Deckblatt und die Kulanzmitteilung erhalten sie im Moment nur zur Aufklärung. Bei weiterem Kontakt ihrerseits – ohne das Erbringen der von mir geforderten Dokumente – oder bei weiteren Handlungen gegen uns werden wir ohne weitere Mitteilung rechtliche Schritte einleiten.

Alle Kontakte und Aktivitäten werden zur freien Verfügung gestellt um Aufzuklären und zu Unterstützen.

Für mehr Infos zu unserem TUN und weiterführende Links finden sie bei Interesse auf:

http://WirSindFrei.wix.com/Jetzt

 

Nun zum Inhalt ihrer Mail.

Ausweis der Mitarbeiter der angeblichen Polizei

Der Ausweis ist ein Dienstausweis der Firma Polizei und ist KEIN AMTSAUSWEIS somit sind die Mitarbeiter NICHT befugt sogenannte HOHEITLICHE AUFGABEN zu erfüllen. Um einem Irrtum meinerseits entgegen zu wirken, habe ich die Gelegenheit geboten einen Beweis über die Befugnisse und den Amtseid zu erbringen, oder eine Widerlegung der Fakten (Kulanzmitteilung).

Dies ist NICHT geschehen, somit haben die Drei Mitarbeiter den UCC Richtlinien zugesimmt.

Dies ist auch im Kanton Schwyz so, spannenderweise ist uns diese Aussage schon mehrmals aufgefallen, dass die angeblichen Amtspersonen der Meinung sind, dass im Kanton Schwyz andere Rechte gelten ?

Personen anzuhalten und ihre Identität feststellen ... ???

Also es ist NICHT RECHTS-GÜLTIG Menschen ohne Grund anzuhalten und zu überprüfen, denn die Menschen sind FREI IM TUN UND IM SEIN und sie sind KEINE PERSONEN.

Im Übrigen besteht in der Schweiz KEINE Ausweispflicht (Wikipedia unter ID).

PERSONEN sind Strohmänner, also „juristische Personen“, dies sind „Firmen“ (Wikipedia) und NICHT DIE MENSCHEN. Handlungen gegen Menschen können nur vorgenommen werden, wenn von einem anderen Menschen ein Schadensanspruch besteht. Einer Firma kann kein Schaden zugefügt werden, somit kann eine Firma auch keinen Schadensanspruch stellen. Firmen sind nachweislich, die Schweizerische Bundesverwaltung, Justiz-, und Polizeidepartement, ALLE Kantone – auch der Kanton Schwyz, ALLE Polizei – auch die Kantonspolizei Schwyz, ALLE Versicherungen, ALLE Strassenverkehrsämter, ALLE Banken etc. sie können dies gerne auf UPIK.de selber überprüfen.

Das seltsame an der ganzen Geschichte ist ja, dass NIEMAND irgendeinen Anspruch oder Forderung an mich stellt, also was ist der Grund dieses ganzen Aufwandes und warum treten sie mit mir in Kontakt ? Die „Angelegenheit“ wäre ja erledigt gewesen, wenn niemand weiter gegen mich agiert hätte ? Nun sind sie Hans Blum mit mir als Mensch in Kotakt getreten und übernehmen somit die VOLLE EIGENVERANTWORTUNG in dieser Angelegenheit. Sie haften bei weiteren Vergehen persönlich mit ihrem Privatvermögen. Aber das ist natürlich ihre Entscheidung, welche ich auch respektiere.

Des weiteren entpricht dies NICHT dem Vorgehen der Mitarbeitern, dies können sie in dem Schreiben an die Mitarbeiter und ihren angeblichen Vorgesetzen – welches ich unten anhänge – entnehmen.

 

Es ist Hausfriedensbruch und eine willkürliche Handlung gegen jedes Menschenrecht.

Wir stützen uns auf :

SR 101 Bundesverfassung Schweizerische Eidgenossenschaft

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html

Präambel

2. Titel: Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele

1. Kapitel: Grundrechte

Art. 7 Menschenwürde

  Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schütze

Art. 8 Rechtsgleichheit

 

1Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

 

Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben 

Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

 

Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.

 

Art. 13 Schutz der Privatsphäre

1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.

2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Date

Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit

 

1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.

2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

3 Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.

4 Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

 

Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit

1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.

2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Art. 24 Niederlassungsfreiheit

 

1 Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen.

2 Sie haben das Recht, die Schweiz zu verlassen oder in die Schweiz einzureisen.

 

Art. 26 Eigentumsgarantie 

 

1 Das Eigentum ist gewährleistet.

2 Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt.

Art. 29a1Rechtsweggarantie

Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde.

Art. 31 Freiheitsentzug

 

4 Jede Person, der die Freiheit nicht von einem Gericht entzogen wird, hat das Recht, jederzeit ein Gericht anzurufen. Dieses entscheidet so rasch wie möglich über die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs.

Art. 32 Strafverfahren

1 Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

 

Internationaler Justizgerichstshof für Menschenrechte

Mitteilung an alle Bürger Österreichs und alle im deutschsprachigen Raum Europas

Am 19. Juni 2014 wurde das Internationale Gericht für Allgemeingültige Gesetzgebung, Völkerrecht und Naturrecht in Wien etabliert. Das Gesetz von Natürlicher Freiheit und die Grundlage von Gerichtshöfen Allgemeingültiger Gesetzgebung sind wie folgt:

http://www.iccjv.org/pressemitteilung20072014

 

Wir wünschen uns Frieden und Freiheit FÜR ALLE MENSCHEN

Wir sind täglich in FRIEDLICHER ABSICHT UNTERWEGS FÜR DIE MENSCHEN

ICH/WIR STEHEN DEM SYSTEM NICHT MEHR ZUR VERFÜGUNG

Die Schreiben werden zur Aufklärung veröffentlicht und zur FREIEN Verfügung gestellt auch weiter geleitet an mir bekannte Stellen, welche FÜR DIE RECHTE DER MENSCHEN einstehen, so wie an den Internationalen Justizgerichstshof für Menschenrechte.

 

Freundliche Grüsse

WIR SIND

PIA MARGARETA & FRIDOLIN XAVER

MENSCH – EWIGE ESSENZ INKÖRPERT

Without Prejudice UCC 1-308

Bedeutung Without Prejudice UCC 1-308 „Ich behalte mir die Rechte vor, nicht gezwungen zu werden um unter irgendeinem kommerziellen Vertrag oder Insolvenz zu handeln in die ich nicht wissentlich, freiwillig und absichtlich eingetreten bin. Und weiterhin ich werde keine Haftung übernehmen für den erzwungenen Vorteil von irgendeinem nicht offenbarten Vertrag oder kommerzieller Vereinbarung oder Insolvenz

Das Sklavensystem:

http://wirsindeins.org/2013/07/28/das-sklavensystem/

Common Law – das alleingültige Gesetz der Menschen

http://iuvhelp.wordpress.com/common-law/

Ein Aufruf an alle in verantwortlicher Position

http://transinformation.net/ein-aufruf-an-alle-in-verantwortungsvollen-positionen/

Das spezielles Stück Papier, vom Ding Namens „Regierung“

http://www.freiwilligfrei.info/archives/3559  

Grund u. Menschenrechte

http://wakenews.net/Grund_u._Menschenrechte_Schadensersatz_CH_allg.pdf

 

Wir danken ihnen für ihre Aufmerksamkeit

Kopie der Schreiben an die Mitarbeiter

 

Grüezi Pius Diener, Schibig Markus und Meier Damian

 

Heute Freitag Abend haben Diener Pius und Schibig Markus mich in meinem Wohnwagen auf dem Sattel überraschend besucht. Sie zwei sind auf den von mir gemieteten Platz, so wie auf den Vorplatz meines Wohnwagens ohne rechtlichen Grund eingedrungen und haben mich und meine Partnerin überprüft. Mit Androhung – dass wir sonst mit genommen werden – mussten wir unter Zwang unsere Daten bekannt geben. Meines Wissens haben sie nicht das Recht dies zu tun, das ist Hausfriedensbruch, da NICHTS GEGEN MICH VORLIEGT und sie KEINE richterliche VERFÜGUNG oder sonstiges Vorweisen konnten. Meines Wissens ist es nach Schengen-Abkommen NICHT gestattet Menschen grundlos zu überprüfen. Da sie mir – wie ich glaube erkannt zu haben – keinen Amtsausweis sondern nur einen Dienstausweis gezeigt haben, (Diener Pius, Schibig Markus hat sich nicht ausgewiesen) zeigt dies lediglich, dass sie für diese Firma Polizei Dienste ausführen, berechtigt sie aber nicht für sogenannt hoheitliche Aufgaben. Wir identifizieren uns NICHT mit den JURISTISCHEN PERSONEN und wir stimmen ihren Handlungen NICHT ZU.

 

Allerdings sind mir/uns solche „Vorgehensweisen“ - Menschen an den Pranger stellen, sie ohne rechtsgültige Grundlagen bei Nachbarn, Familie, Freunden, Arbeitgebern etc. in ein schlechtes Licht stellen oder Überprüfen, Telefonterror, Drohungen aussprechen, Überraschungsbesuche etc. wohl bekannt. Wir sind seit Jahren für Gerechtigkeit unterwegs so bekommen wir vieles mit, auch in unserer Funktion als Therapeuten und Friedensaktivisten sehen und erfahren wir die unglaublichsten Dinge. Leider geschehen diese Dinge auch in unserer Schweiz. Dachten wir doch bis vor kurzem dass diese Vorgehensweisen, ebenso wie die der Drohungen und der Gewalt nur im Ausland gehandhabt werden. Doch dies sind Vorgehensweisen, welche Nachweislich in Deutschland zu Nazi-Zeiten angewendet wurden und so auch in der Schweiz.

Sie versuchen lediglich durch Einschüchterung für sich einen Nutzen zu erzielen, welches „GESETZESWIEDRIG“ und „MENSCHENUNWÜRDIG ist.

Ihnen müssen wir zugestehen, dass sie wirklich freundlich waren und das Gespräch angenehm verlief. Das macht immer wieder Hoffnung für eine friedliche Welt, für uns ALLE.

 

Da seit dem Dezember 2012 ALLE BANKEN, REGIERUNGEN & FIRMEN WELTWEIT ZWANGSVOLLSTRECKT sind, möchte ich sie gerne darüber mit einem Kulanzschreiben informieren. Ebenfalls lege ich ihnen Auszüge aus dem UPIK bei, in denen ersichtlich ist, dass alle Polizeien als Firma registriert sind, ebenso wie die Schweizerische Bundesverwaltung, so wie ALLE DEPARTEMENTE, Kantone, Gemeinden etc. somit “Zwangsvollstreckt”. Sehen sie selber im UPIK.de Firmenverzeichnis nach.

So gesehen sind sie nicht mehr angestellt bei dieser Firma, da sie nachweislich und unwiderlegt zwansgsvollstreckt ist. Somit sind sie Selbst-Ständig und haften in voller Eigenverantwortung für ihr Tun, mit ihrem Privatvermögen.

 

Ich fordere sie Pius Diener, Schibig Markus und Meier Damian - als angegebener Hauptverantwortlicher . nun auf, mir innert drei Tagen ab Versenden, plus 2Tage Postweg, also bis am 05. November 2014 per E-MAIL folgende Unterlagen zukommen zu lassen, bitte jeder Einzel.

 

  • Erbringen Sie mir bitte Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben.

  • Gleichzeitig weisen sie bitte in notarieller Form nach, auf welchen Staat sie vereidigt worden sind.

  • Sie erbringen bitte eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde dieses Staates.

  • Sie erbringen bitte eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Kantons in dem sie und Ihre Dienststelle sich befinden.

  • Sie schicken mir eine Kopie ihres Amtsausweises (nicht Dienstausweis)

 

Sollten sie mir die gewünschten Unterlagen nicht innert Frist zu kommen lassen (Vollständig) haben sie den Fakten und somit den UCC-Richtlinien zu gestimmt. Als Mitarbeiter der angeblichen Polizei haben sie die Pflicht ALLE MITARBEITR/INNEN ihrer Stelle so wie an anderen Posten ausführlich zu informieren. Sollten sie so wie andere Mitarbeiter der Polizei, egal welcher Stelle und egal ob in Uniform oder Zivil sich nochmals an mich oder andere mir bekannte Personen wenden, oder nochmals Zuhause oder an meinem Ferienort erscheinen, erstatte ich beim Internationalen Justizgerichstshof für Menschenrechte Anzeige und sie erhalten eine Rechnung nach meinen AGB`s.

Es werden in dieser Angelegenheit KEINE Telefon oder Persönliche Gespräche geführt.

 

Am 28. Mai 2013 wurde uns bereits von der Firma Kapo Schwyz durch die Nr. 12967/Cap1 in einer Nacht und Nebelaktion die Autonummer in unserer Abwesenheit geklaut, ohne Fakten, ohne richterliche Verfügung. Die Nr. 12967/Cap1 hat nicht einmal den Mut mit seinem vollen Namen für die Straftat (Diebstahl ist eine Straftat) ein zu stehen. Er hat im Auftrag eines Sachbearbeiters der Kapo Solothurn gehandelt, welcher Nachweislich zu diesem Zeitpunkt schon MEHRERE Kulanzmitteilungen von verschiedenen Personen erhalten hat. Damals wurde in diesem Zusammenhang der Hauptverantwortliche der Kantonspolizei Schwyz ebenfalls informiert und auch er hat die Fakten NICHT widerlegt, somit ZUGESTIMMT. Das ist das UCC-GESETZ.

 

Grund- u. Menschenrechte – Strohmann-Prinzip Klausel

Schadensersatz bei Verletzung meiner Rechte

Normenhierarchie:

Schöpfungsgesetze (10 Gebote), Völkerrecht, Verfassung, dann erst nachgelagerte Gesetze

Bundesgesetz v. 20. März 2009, Kommission zur Verhütung von Folter - CH - Bundesverfassung

Menschenwürde Art 7

Recht auf Leben und persönliche Freiheit Art. 10

Schutz der Privatsphäre Art. 13

Glaubens- u. Gewissenfreiheit Art. 17

Meinungs- u. Informationsfreiheit Art. 16

Medienfreiheit Art. 17

Versammlungsfreiheit Art. 22

Vereinigungsfreiheit Art. 23

Schutz vor Ausweisung, Auslieferung, Ausschaffung Art. 25

Eigentumsgarantie Art. 26

Rechtsgleichheit u. Diskriminierungsverbot Art. 8

Schutz vor Willkür u. Treu u. Glauben Art. 9

Verfahrensgarantien: Rechtsverweigerung, Recht auf rechtliches Gehör, Rechtsanspruch auf

unentgeltliche Rechtspflege Art. 29

sowie die Artikel 29a, 30-33

Internationale/Universale Menschenrechte:

Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder

Strafe unterworfen werden.

(4) Niemand darf wegen privaten Schulden in Haft genommen werden. Niemand darf nur

deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche

Verpflichtung zu erfüllen.

(5) Niemand darf mit Gewalt oder Gewaltandrohung gegen sich selbst aussagen (verbotene

und nichtige Vernehmungsmethoden).

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen

Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz

zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 17

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine

Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen,

welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Strohmann-Prinzip - Klausel

Ein Strohmann ist eine juristische, tote Person, die mittels „Geburtsurkunde“ geschaffen wurde um vom Strohmann

die Zahlung von Strafen und nicht existenter Kosten zu fordern. Darüber wurde ich bei Geburt nicht informiert und das hat

nichts mit mir als biologischem Mensch zu tun! Hiermit lehne ich als biologischer, auf natürliche Weise auf die Welt gekommene

Mensch die Vertretung und die Haftung für diesen Strohmann ab!

Vereinbarung

(Stand: Nov. 2014)

Jeder, der meine oben genannten Grund- und Menschenrechte gegen meinen Willen verletzt,

willigt ein mir einen Schadensersatz in Höhe von 5 Millionen Schweizer Franken (in Worten

fünf) in verfassungsgemässer Währung (Bargeld, Gold) zu zahlen, zahlbar sofort netto!

 

FRIDOLIN von der Familie ...

Kontakt: fridolin.j@gmx.ch

 

 

 

Gesendet: Mittwoch, 05. November 2014 um 18:08 UhrVon: "Hans Blum" <Hans.Blum@sz.ch>An: fridolin.j@gmx.chBetreff: Ihr Schreiben vom 31.10.2014

Sehr geehrter Herr Fridolin XaverIch beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 31. Oktober 2014 an dieKantonspolizei Schwyz, Herrn Damian Meier.In Ihrem Schreiben ziehen Sie in Zweifel, dass sich die beidenPolizisten Ihnen gegenüber genügend ausgewiesen haben. Im Kanton Schwyzexistiert nur eine Art von Ausweis. Auf der Vorderseite desPolizeiausweises ist der Schriftzug "KantonSchwyz", in grossenBuchstaben das Wort "POLIZEI", der Name des Polizisten sowie ein Bilddes Polizisten aufgeführt. Auf der Rückseite ist vermerkt, dass derrechtsmässige Inhaber des Ausweises zur Ausübung des Polizeidienstes imKanton Schwyz berechtigt ist. Den beiden von Ihnen genannten Personenkommen zweifelsfrei polizeiliche Befugnisse zu.Die Kantonspolizei ist gemäss § 9 Polizeigesetz berechtigt, Personenanzuhalten, ihre Identität festzustellen und abzuklären, ob nach ihnenoder Sachen, die sich in ihrem Gewahrsam befinden, gefahndet wird oderob sie die Rechtsordnung verletzt haben. Angehaltene Personen müssen aufVerlangen ihre Personalien angeben und Behältnisse öffnen.Die Kantonspolizei ist befugt, Personen auf einen Polizeipostenmitzunehmen, wenn ihre Identität an Ort und Stelle nicht ohne erheblicheSchwierigkeiten geklärt werden kann oder wenn weitere Abklärungennotwendig sind, oder wenn der Verdacht besteht, dass sie unrichtigeAngaben machen.Ich kann Ihnen versichern, dass die beiden Polizisten am 31. Oktober2014 in Sattel im Rahmen ihrer Befugnisse gehandelt haben. Ihr Vorgehenstand im Einklang mit dem von Ihnen genannten Schengen-Recht.Ich hoffe, mit diesen Angaben Ihnen gedient zu haben.Obwohl Sie schreiben, dass Sie ausschliesslich per E-mail zu erreichensind, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir bei einer allfälligen AntwortIhre Postadresse angeben könnten. Amtsstellen verkehren grundsätzlichper Briefpost und nicht per E-Mail, da Letztere nicht fälschungssichersind.Besten Dank bereits jetzt für Ihre Angaben.Mit freundlichen GrüssenHptm Hans Blum,Chef Betrieb+Recht, lic. iur.Kantonspolizei SchwyzPostfach 12126431 SchwyzTelefon 041 819 28 17 / 29 www.sz.ch">29hans.blum@sz.chwww.sz.ch/polizei

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